500 EUR für Wildpflanzenanbau

15.03.2023 | Aktuelles - Landvolk Diepholz

Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Niedersächsischen Weges ist unter anderem die Fördermaßnahmen AN 1 – Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen festgelegt worden. Der Landwirt verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren eine Saatgutmischung zertifizierter Wildkräuter, deren Aussaat ab 15.05. bis spätestens zum Herbst des Antragsjahres erfolgen muss, auf einem Streifen seiner Ackerfläche aufzubringen. Dieses erfolgt unter genau vorgeschriebenen ökologischen Bedingungen. Die Ernte muss jeweils ab August des Jahres erfolgen. Ziel ist die energetische Nutzung des Aufwuchses in Biogasanlagen.

Der Landkreis Diepholz fördert diese Maßnahme zusätzlich im Rahmen des Niedersächsischen Weges. Der Landwirt soll für die Dauer der 5 Jahre für die erschwerten Bedingungen der Ernte und dem mit der Verwertung in der Biogasanlage verbundenen Mehraufwand (Melden der zusätzlichen Verwendung der Wildpflanzenernte als Energielieferant der Anlage, ggf. Änderung der Produktionseinstellungen der jeweiligen Anlage) durch 500,00 €/ha jährlich vom Landkreis Diepholz entschädigt werden.

Den Antrag zur Förderung finden Sie hier:

https://landvolk.net/wp-content/uploads/2023/02/Antragsvordruck_erschwerte_Ernte_mehrjhriger_Wildpflanzen.pdf