Zusatzberatung in den Wasserschutzgebieten Schwaförden und Sulingen, Unterstützung von Anträgen nach § 51 a NWG, Unterstützung in Gebietsausweisungsverfahren
Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an unseren Wasserschutzberater Holger Cordes, Tel. 04271/ 945-178.