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Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesinnenministerium hat die Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte aktualisiert.

Demnach gibt es keine Einreisebeschränkungen sowie die Möglichkeit der Verwendung von Corona-Schnellstests.

Die Einhaltung der Gesundheits- und Hygeniemaßnahmen sind für die Gesunderhaltung der Mitarbieter sowie zur Eindämmung der Pandemie unerlässlich.

Mehr Infos finden Sie in der Handreichung des Bundeslandwirtschaftsministeriums:

Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte

Rundschreiben AGE 23.03.2021

Rundschreiben AGE 24.03.2021

Rundschreiben AGE 24.03.2021_Teil1

Agrarpolitikartikel

Auswärtiges-Amt

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