Beauftrage dürfen Flächen betreten:
Der NLWKN beauftragt als Fachbehörde für Naturschutz wie in den vergangenen Jahren auch 2022 ausgewählte Kartierbüros mit Arten- und Biotoperfassungen in festgelegten Bereichen des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN landesweit stichprobenhaft zusätzliche Daten erheben. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.
Gemäß § 68 Bundesnaturschutzgesetz haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken die Maßnahmen zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Die Gebiete in unserem Verbandsgebiet sehen Sie hier: