Bevor eine Ausbringung von Gülle aufgrund des Havarieerlasses erlaubt werden kann, müssen die Behörden alle Alternativen prüfen. Dazu gehört auch die Nutzung freier Lagerkapazitäten in der Nachbarschaft.Im Zusammenhang mit der Prüfung von Lagermöglichkeiten in Nachbarbetrieben incl. von zuletzt nicht mehr genutzter Kapazitäten in Altgebäuden hat das Landvolk mit der LWK Niedersachsen vereinbart, dass die Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer die Erfassung solcher freien Kapazitäten ab sofort übernehmen. Wir bitten daher, die Ihnen bekannten freien Kapazitäten unverzüglich bei der jeweiligen Bezirksstelle zu melden.